Gehölzwertgutachten

ATREMIS: Gehölzwertgutachten

UMWELTSCHUTZ

Gehölzwertgutachten

Gehölzschäden – Was ist darunter zu verstehen? Als Gehölzschäden z.B. im Sinne des Haftpflichtschadens gelten allgemein die Beschädigungen oder Zerstörungen von Bäumen, Stauden, Hecken und anderweitigen Anpflanzungen.

Gehölze als privates wie auch als öffentliches Grün üben eine Funktion (gestalterisch, abschirmend, leitend, etc.) aus. Sie gehören als Grundstücksbestandteil und wertbildendes Element zum Grundstückswert. Schäden an Gehölzen können somit die Funktion mindern und führen u.U. sogar zur Wertminderung des Grundstückes.

Für die Schadenberechnung an Gehölzen und dem Baumwert gibt es verschiedene Methoden, wobei sich die sog. „Methode KOCH“ weitestgehend durchgesetzt hat und höchstrichterlich anerkannt wird. Mittels einem Gehölzwert- oder Baumwertgutachten wird der entstandene Schaden am betroffenen Gehölz ermittelt.

Gehölzschäden – Für wen relevant?

Grundsätzlich für alle Besitzer von Gehölzen, die einen Schaden erlitten haben und für Institutionen, die sich mit dem Schadenersatz zu befassen haben

1.. Für Versicherungen, die im Haftpflichtschaden nach der gerechtfertigten Schadenhöhe und eine rechtssicheren Berechnung benötigen oder vorliegende Gehölzwertberechnungen prüfen lassen wollen.

2.. Für Privatpersonen, die z.B. in der nachbarschaftlichen Auseinandersetzung oder durch die Einwirkung von Kfz eine Regulierung für den entstandenen Schaden herbeiführen wollen.

3.. Für Kommunen oder das Straßenverkehrsamt, welche durch Dritte beschädigte Gehölze bewertet haben möchten.

Gehölzschäden – Warum ein Gehölzwertgutachten?

Kaum ein Schaden wird so häufig nicht oder völlig falsch berechnet wie Gehölzschäden. Vielfach gehen im Haftpflichtschaden die Geschädigten als auch die Ersteller von Schadenersatzangeboten davon aus, dass ein Anspruch auf Naturalrestitution (vollständige Wiederherstellung) besteht. Dies ist bei Gehölzschäden jedoch äußerst selten der Fall. Durch die Schadenersatzberechnung in Gehölzgutachten wird die zumeist deutlich kleinere Nachpflanzung im Vergleich zum zerstörten Gehölz, die Pflanzung und Anwachspflege sowie die Wiederherstellung bis zur Funktionserfüllung berücksichtigt. Dem gegenüber gestellt werden Wertminderungen durch Vorschäden, die Standortwahl, Abstände, Wachstum und Pflegerückstände.

Nur durch die Wahl einer höchstrichterlich anerkannten Methode und unter Berücksichtigung aller wertbildenden Faktoren erhält der Auftraggeber den für ihn relevanten Gehölzwert.

Gehölzschäden – Wie wir ihnen helfen?

Schutzobjekt ist das Grundstück, einschließlich seiner wesentlichen Bestandteile, also auch Pflanzen und Gebäude, nicht aber das unter dem Boden befindliche Grundwasser. Soweit Bodenkontaminationen nur dadurch behoben werden können, dass Pflanzen und/oder Gebäude(teile) entfernt werden müssen, soll sich ein Versicherungsschutz auch hierauf erstrecken.

a.. Wir beraten Sie vorab über die in ihrem Falle angemessene Wertermittlung.

b.. Wir erstellen nach Beauftragung eine Schadendokumentation mit allen relevanten Daten zur späteren Schadenberechnung.

c.. Wir zeigen Ihnen den kostengünstigsten Weg zur Schadenregulierung auf.