Bodenkasko

ATREMIS UMWELTSCHUTZ Bodenkasko

UMWELTSCHUTZ

Bodenkasko

Die Versicherungswirtschaft bietet teilweisen finanziellen Schutz gegen die wirtschaftlich nachteiligen Folgen schädlicher Bodenveränderungen.
Die Bodenkasko-Versicherung will gegen Eigenschäden am Grundstücksboden eines Versicherungsnehmers aufgrund von Bodenkontamination schützen, die aus Aufwendungen für Maßnahmen entstehen, die eine Behörde angeordnet hat. Der Versicherungsumfang ist jedoch regelmäßig auf das sogenannte Störfallrisiko beschränkt. „Kleckerschäden“ werden regelmäßig nicht umfasst; ebensowenig die mit dem Grundstück fest verbundenen Bestandteile, also etwa Gebäudeschäden.
Zum Teil lassen sich Eigenschäden auch als Dekontaminationskosten im Rahmen einer Feuerversicherung oder ähnlichen Sachversicherung abdecken oder bei Ausnahmen vom Ausschluss dieser Eigenschäden durch eine Umwelthaftpflichtversicherung. Die Furcht vor dem Einschluss von Altlastrisiken hat bislang bedarfsgerechte Konzepte zur Versicherung gegen die Gefahren schädlicher Bodenveränderungen verhindert.

Bedarf

Beim Boden handelt es sich um ein knappes, kaum bzw. nicht vermehrbares Gut. In Deutschland ist es Teil der Privatrechtsordnung, wobei das Grundstück und nicht das Gebäude maßgebend für die Eigentumssituation ist. Es besteht ein gut entwickelter Markt, gleichgültig, ob es sich um bebaute oder unbebaute Grundstücke handelt. Trotz dieser rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung fehlt es bislang an schlüssigen Konzepten für eine Eigenschadenversicherung des Bodens, obwohl sich bei einer Kontamination Sanierungskosten vor allem für den Privatmann als existentiell bedrohlich darstellen können.

Vorhandene Versicherungsangebote

Der Boden wird seitens der Schadensversicherung bisher nicht als ein besonderes Schutzobjekt angesehen. Die Sachversicherung beschränkt sich auf das Gebäude und in der Regel auf bestimmte Gefahren und sieht Dekontaminationskosten für den Boden zumeist als Folge eines Feuerschadens am Gebäude. Für den Haftpflichtversicherer stellen sich Schäden am eigenen Boden lediglich unter dem Aspekt der Rettungskosten als erstattungsfähig dar, wenn und sofern ein versicherter Drittschaden droht. Soweit ersichtlich, gibt es nur vereinzelt Ansätze, Versicherungsschutz gegen Bodenverunreinigungen zu gewähren, wobei immer ein Störfall zur Voraussetzung gemacht wird.

Versichertes Interesse

Vor allem der Eigentümer eines Grundstücks, aber nicht nur er, ist daran interessiert, einen Wertverlust des Grundstücks infolge schädlicher Bodenveränderungen zu vermeiden. Darüber hinaus will er sein Vermögen nicht mit Aufwendungen für Untersuchungen und Sanierungsmaßnahmen belasten, die ihm durch behördliche Anordnungen aufgegeben werden oder in Form eines Wertausgleichs als öffentliche Last auf dem Grundstück ruhen. Das dahingehende Interesse teilen auch alle Grundpfandrechtsgläubiger, während für einen Mieter bzw. Pächter eine Inanspruchnahme nach dem Bundesbodenschutzgesetz von Bedeutung sein könnte.

Schutzobjekt

Schutzobjekt ist das Grundstück, einschließlich seiner wesentlichen Bestandteile, also auch Pflanzen und Gebäude, nicht aber das unter dem Boden befindliche Grundwasser. Soweit Bodenkontaminationen nur dadurch behoben werden können, dass Pflanzen und/oder Gebäude(teile) entfernt werden müssen, soll sich ein Versicherungsschutz auch hierauf erstrecken.

Versicherungsgegenstand

Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass dieser während der Wirksamkeit der Versicherung aufgrund der Bestimmungen des Bundesbodenschutzgesetzes wegen des Verdachts und/oder des Vorhandenseins schädlicher Bodenveränderungen und/oder Altlasten durch eine Behörde auf Durchführung oder Zahlung von Erkundungs- und Sanierungsmaßnahmen in Anspruch genommen wird. Der Inanspruchnahme gleich steht die Feststellung (Manifestation) einer Bodenveränderung, die sonst zu behördlichen Maßnahmen geführt hätte, was durch einen von dem Versicherer beauftragten Sachverständigen zu bestätigen ist. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das im Versicherungsschein und seinen Nachträgen näher bezeichnete Grundstück, dessen planungsrechtlich zulässige als auch tatsächliche Nutzung sowie die darin genannten das Grundstück betreffenden Eigenschaften, Rechtsverhältnisse und Tätigkeiten des Versicherungsnehmers. Die Leistungspflicht des Versicherers umfasst die Erstattung derjenigen Aufwendungen und Kosten für Erkundungs- und Sanierungsmaßnahmen, die seitens der Behörde angeordnet oder zur Vermeidung einer entsprechenden Inanspruchnahme durch den vom Versicherer bestimmten Sachverständigen für erforderlich gehalten werden.


Risikoüberlegungen, sachverständige Hilfe

Maßgeblich für eine Risikobeurteilung ist die gegenwärtige und frühere Nutzung eines Grundstücks. Die ATREMIS Ingenieurgesellschaft arbeitet mit führenden Versicherern in dieser Sparte zusammen und führt hierfür umfassende Risikoanalysen mitsamt aller notwendigen Untersuchungen und Maßnahmen durch. Hernach wird ein speziell auf die Belange des jeweiligen Versicherers ausgerichtetes Gutachten erstellt, um auf dieser Grundlage ein bedarfsgerechtes Angebot zum Abschluss einer Bodenkasko-Versicherung zu erhalten.